Jede leistungsberechtigte Person erhält den Regelbedarf. Dieser stellt den grundlegenden Bedarf einer Person dar. Der genaue Betrag variiert: Der Regelbedarf beträgt für 2019
- 424 € für eine allein stehende oder allein erziehende Person
- 382 € für Partner, wenn beide volljährig sind
- 339 € für erwachsene leistungsberechtigte Personen, die im Haushalt einer anderen Person leben (zum Beispiel erwachsene Kinder, die im Elternhaus leben)
- 322 € für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 302 € für Kinder von 6 bis 13 Jahren
- 245 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren.
Zuzüglich zum Regelbedarf kann eine Mehrbedarf zustehen, der zeitgleich überwiesen wird. Dieser und der ausgezahlte Regelbedarf gehen aus dem Hartz 4 Bescheid hervor. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie tatsächlich erhalten, was Ihnen zusteht.