Eine wichtige Aufgabe ist die Sicherung des Lebensunterhalts. Das Jobcenter prüft für eine Bedarfsgemeinschaft im Wesentlichen folgende Punkte:
1. Haben die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?
Dies wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn man zu viel verwertbares Vermögen hat.
2. Wie viel Geld benötigt die Bedarfsgemeinschaft je Monat?
Dies umfasst alle Bedarfe (Regelbedarf, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft usw.).
Näheres zum Hartz 4 Regelbedarf.
Näheres zu den Hartz 4 Mehrbedarfen.
3. Wie viel Geld hat die Bedarfsgemeinschaft bereits monatlich?
Hier wird zum Beispiel das Einkommen geprüft.
4. Gibt es einmalige Bedarfe?