bei der Prüfung der Angemessenheit spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Jobcenter richten sich in der Regel nach statistisch erstellten Werten für Kaltmieten und Nebenkosten (bzw. Bruttokaltmiete) und Heizkosten. Je nach Anzahl der Bewohnen und Konstellation der Bedarfsgemeinschaft oder andere Faktoren (zum Beispiel alleinerziehend, schwanger, über 60 Jahre alt oder pflegebedürftig) werden Richtwerte für die Größe und die Kosten der Wohnung ermittelt. Übersteigt eine Wohnung diese Richtwerte und kommen auch keine Ausnahmeregelungen in Betracht (zum Beispiel längere Wohndauer und soziale Bezüge), dann sind die Kosten nicht angemessen.
In der Regel wird das Jobcenter bei unangemessenen Kosten der Unterkunft ein Kostensenkungsverfahren durchführen. In diesem wird der Leistungsempfänger aufgefordert, die Kosten zu senken. Dies kann zum Beispiel durch Untermiete, Sparsamkeit oder Umzug erfolgen. Da ein Kostensenkungsverfahren für den Leistungsempfänger mit vielen wichtigen Entscheidungen einhergeht, sollte dieser sich vorab umfassend beraten lassen.