Vermögen und Hartz 4

Münzen - Thema Hartz 4 Vermögen

Allgemeines zum Begriff Vermögen nach dem Sozialgesetzbuch

Für den Bereich Hartz 4 Vermögen legt das Sozialgesetzbuch in § 12 SGB II die Regeln fest.

Was zählt als Vermögen?

Als Vermögen im Sinne des Sozialrechts ist zum Beispiel anzusehen Bargeld, Bank-Guthaben, Wertpapiere, Eigentum (sowohl bewegliche Gegenstände als auch Immobilien) und sonstige Wertanlagen.

 

Was zählt nicht als Vermögen eines Hartz 4 Empfängers?

In Absatz 3 der Norm wird festgelegt, was vom Jobcenter nicht als Vermögen berücksichtigt werden darf. Diese Werte sind nach dem Wortlaut zwar ebenfalls Vermögen, dürfen vom Jobcenter jedoch nicht mit in das verwertbare Vermögen eingerechnet werden.

In den Bereichen Hausrat, Fahrzeug, Altersvorsorge, Wohneigentum, Rücklagen und in weiteren Bereichen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese Vermögenswerte vom Jobcenter nicht zu berücksichtigen sind. Hier kommt es jedoch auf eine genaue Prüfung des Einzelfalls an. 

Vom Jobcenter wird in der Regel geprüft, ob die Gegenstände einem bestimmten Zweck (zum Beispiel der Altersovorsorge) dienen und ob diese den Lebensumständen angemessen sind.

Wie viel Vermögen darf man als Hartz 4 Empfänger haben?

Zunächst stellt das Jobcenter feststeht, wie hoch das Vermögen des Antragstellers ist. Hier erfolgt dann jedoch eine wichtige Unterscheidung.

1. Vom Staat geförderte Altersvorsorge darf der Antragsteller behalten, solange dieser dieses Vermögen nicht vorzeitig verwendet.

2. Altersvorsorge, an die der Antragsteller vor dem Hartz 4 Bezug mit einer  unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung geschützt hat, darf man mit einem Betrag in Höhe von 750 € pro Lebensjahr behalten. Hierfür gibt es Höchstgrenzen abhängig vom Geburtsjahr:
vor 1957: 48.750 €
von 1958 bis 1963: 49.500 €
nach 1964: 50.250 €

3. Sonstige Vermögenswerte darf man mit einem Betrag in Höhe von 150 € pro Lebensjahr behalten. 

Hierfür gibt es einen Mindestbetrag in Höhe von 3100 € und Höchstgrenzen abhängig vom Geburtsjahr:
vor 1957: 9.750 €
von 1958 bis 1963: 9.900 €
nach 1964: 10.050 €

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Hartz 4 Vermögen haben, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.