Hartz 4 Mehrbedarf

§ 21 SGB II - Hartz 4 Mehrbedarf

Einleitung

Was ist ein Hartz 4 Mehrbedarf?
Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt sind.
Diese werden daher zusätzlich zum Hartz 4 Regelbedarf auf Antrag gewährt.
Diese Summe der Mehrbedarfe aus § 21 Abs. 2-5 SGB II dürfen den Regelbedarf nicht überschreiten (§ 21 Abs. 8 SGB II).

Hartz 4 Mehrbedarf für werdende Mütter

Nach der 12 Schwangerschaftswoche erkennt das Jobcenter einen Mehrbedarf für werdende Mütter an.
Dieser beträgt 17% des Regelbedarfs der werdenden Mutter. Der Mehrbedarf wird bis zur Entbindung gewährt.

Hartz 4 Mehrbedarf für Alleinerziehende

Voraussetzung für diesen Mehrbedarf ist, dass der Leistungsberechtigte alleinerziehend ist. Dies ist stets dann der Fall, wenn die Person allein für das Kind bzw. die Kinder sorgt, also bei der Erziehung keine andere Person in erheblichem Umfang mitwirkt. Auf das Sorgerecht, §§ 1626 ff BGB kommt es nicht an. Der Mehrbedarf betrifft nur Kinder, die im Haushalt leben. Es müssen nicht zwingend leibliche Kinder sein.

Letztendlich muss eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls erfolgen. Nur so können Ausnahmen wie zum Beispiel eine wöchentliche Abwechslung der Eltern genau beurteilt werden.

Die Höhe des Mehrbedarfs ist abhängig von mehreren Aspekten.
Grundsätzlich erhält der Alleinerziehende 12% seines Regelbedarfs pro Kind, jedoch maximal 60% bei 5 oder mehr Kindern.
Sollte ein Kind unter 7 Jahren sein, dann erhält der Alleinerziehende mindestens 36% seines Regelbedarfs als Mehrbedarf.
Sollten mindestens zwei Kinder unter 16 Jahre sein, dann 
erhält der Alleinerziehende ebenfalls mindestens 36% seines Regelbedarfs als Mehrbedarf.

Hartz 4 Mehrbedarf für behinderte Leistungsberechtigte

Für behinderte erwerbsfähige Personen kommt ein Mehrbedarf nach § 21 IV SGB II in Betracht. Sie müssen jedoch zusätzlich zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.
Sind diese Bedingungen erfüllt, dann beträgt der Mehrbedarf 35% des Regelbedarfs.
Nach Beendigung der Maßnahme kann dieser Mehrbedarf auch während einer Übergangszeit gezahlt werden.

Hartz 4 Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung wird für jeden Einzelfall geprüft. 
Grundlage ist in der Regel ein ärztliches Attest. Für das Jobcenter muss der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Ernährung erkennbar sein.
Die Ernährung muss zudem kostenintensiver als vergleichbare normale Ernährung sein.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe werden vom Jobcenter hinzugezogen.

Hartz 4 Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Das Jobcenter muss einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung stets dann gewähren, wenn der Leistungsempfänger diese selbst bezahlen muss und sie nicht in den Heizkosten enthalten sind. Dies ist zum Beispiel bei einem Boiler der Fall.

Der Mehrbedarf ist abhängig vom Alter und beträgt 0,8%-2,3% des Regelbedarfs.
Um den Mehrbedarf zu ermitteln ist es notwendig, genau zu prüfen, mit welchen Kosten das Wasser erwärmt wird.

unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf im Einzelfall

Ein solcher Bedarf kann viele Ursachen haben. Er ist eine Sondersituation, die jedoch laufende Kosten verursacht. 
Der Leistungsempfänger kann diesen Bedarf nicht mit seinem Regelbedarf oder mit anderen Mitteln decken.
Ein Beispiel hierfür sind Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts.

Einmaliger Sonderbedarf, § 24 Abs. 3

Leistungen für solche Bedarfe werden vom Jobcenter gesondert erbracht.
Beispiele sind Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.