Was kostet der Hartz IV Anwalt?​

Wirklich kostenlos? Diese Frage musste ich schon oft beantworten. Auch wurde mir in der Vergangenheit von Mandanten berichtet, dass diese vom Jobcenter Aussagen wie “Sie haben jetzt einen Anwalt – das wird dann teuer für Sie.” erhalten haben.

 

Daher möchte ich an dieser Stelle nochmal eine ausführliche Erklärung geben.

 

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich nicht kostenlos. Die Kosten des Rechtsanwalts werden im Wesentlichen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt (unter anderem um Preiskämpfe unter Anwälten zu verhindern). § 49b I S.1 BRAO legt fest, dass geringere Gebühren als die in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten nicht gefordert oder vereinbart werden dürfen.

 

Es gibt jedoch mehrere Situationen, in denen ein Mandant letztlich keine Rechtsanwaltskosten zahlen muss.

 

Bei einem gewonnenen Widerspruch gegen einen bescheid des Jobcenters z.B. besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Kosten trägt. Im Bereich Hartz IV ist es auch in solchen Fällen nicht üblich einen Vorschuss zu verlangen, so dass Mandanten im Hartz IV Bereich in solchen Fällen keine Kosten haben.

 

Auch die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe können dazu führen, dass ein bedürftiger Mandant die Kosten nicht selbst tragen muss. Hartz IV Empfänger haben in der Regel auch Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Hier müssen Mandanten natürlich mitwirken und Unterlagen zur Verfügung stellen und einen Antrag ausfüllen. Für einen Anwalt, der Ihr Anliegen dann individuell prüft und ggf. entsprechende Schritte unternimmt ist dies jedoch auch nur eine kleine Hürde.

 

Im Falle einer Beratungshilfe übernimmt die Staatskasse die Anwaltsgebühren, jedoch nicht die Beratungshilfegebühr in Höhe von 15 €. Diese kann der Rechtsanwalt im Falle der Beratungshilfe vom Mandanten verlangen. Hier ist jedoch speziell in Nr. 2500 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt, dass diese vom Rechtsanwalt erlassen werden kann.

 

Was wenn Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden? Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, der Bedürftigkeit des Auftraggebers Rechnung zu tragen und nach Erledigung des Auftrages Gebühren und Auslagen zu erlassen. Ebenso ist es in diesem Bereich möglich, eine kostenlose Erstberatung anzubieten.

 

Was ist mit den Kosten des Gegners im Prozess, die nicht von der Prozesskostenhilfe gedeckt sind? Für das Vorgehen gegen einen Hartz IV Bescheid im Klageverfahren gibt es weder einen Anwalt auf der Gegenseite noch Prozesskosten. Entsprechend muss ein Mandant auch solche Kosten nicht zahlen.

 

Sollten Sie Fragen zu Kosten oder Gebühren haben, so stellen Sie diese gerne.